Jeder Baumeigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge für Bäume in Privatgärten. Der Eigentümer muss handeln, wenn der Baum augenscheinlich krank ist. Totäste, Pilzfruchtkörper und Faulstellen sind Anzeichen, die auch Laien erkennen können. Bäume an öffentlichen Stellen hingegen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für Schäden, die durch den Baum verursacht werden. Unter Umständen drohen ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen." - Artikel auf baumpflegeportal.de
Diese Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer ergibt sich aus §823 BGB
Am Ende der Lebensphase eines Baumes ist manchmal eine Fällung unumgänglich. Diese kann, gerade in räumlicher Nähe zu Gebäuden, kompliziert werden und bedarf spezieller Techniken.
Wir haben uns durch den Einsatz der äußerst effizienten Seilklettertechnik einer minimalinvasiven Arbeitsweise verschrieben, die es uns ermöglicht, alle Maßnahmen am und um den Organismus Baum kostengünstig und ohne den Einsatz großer Maschinen durchzuführen.
Dadurch ergibt sich ein wesentlicher Vorteil bei der Fällung von Bäumen an schwer erreichbaren Standorten. Wir können unsere Arbeit, nicht zuletzt deswegen, unabhängig von tiefhängenden Stromleitungen oder engen Hofeinfahrten durchführen.
Einen zu kleinen freien Fällbereich sowie eventuell zu erwartende Flurschäden kompensieren wir durch ein stückweises Abtragen des Baumes, wenn nötig unter Zuhilfenahme von Abseiltechniken.
Auch wenn es unumgängliche Gründe für die Fällung eines Baumes gibt, sollte sie stets die Ultima Ratio sein. Jeder Baum stellt einen ultrakomplexen Lebensraum für unzählige Tiere und Kleinstorganismen dar und sollte, falls möglich, vor allem im Stadium eines Altbaumes so lange wie möglich erhalten werden.
Wir beraten Sie gerne vor Ort zu Alternativen wie Einbau eines Kronensicherungssystems, Kronensicherungschnitt oder das Bestehenlassen eines Ökotorsos zur Erhaltung von Habitatstrukturen.
Unser Service:
Beratung zu Alternativen
Baumfällungen
Spezialfällungen / Baumabtragungen
Kronensicherungsschnitte
Belassen von Ökotorsi
Kranfällungen